Wenn Zahlungsschwierigkeiten vor dem Fälligkeitstermin angekündigt werden, lassen sich Lösungen häufig leichter vereinbaren als nach einer kommentarlos zurückgewiesenen Lastschrift. Sobald Ihr Liquiditätsplan zeigt, dass eine wichtige Rechnung voraussichtlich nicht fristgerecht bezahlt werden kann, sollten Sie die Gläubiger nach Dringlichkeit ordnen und Kontakt aufnehmen.
Mit einer realistischen Liquiditätsplanung beginnen
Bevor Sie um einen Zahlungsaufschub bitten, müssen Sie wissen, welche Beträge das Unternehmen an welchen Terminen tatsächlich aufbringen kann. Ein Ratenplan, den Sie nicht einhalten können, verschiebt das Problem nur.
Stellen Sie erwartete Zahlungseingänge, vorrangige Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten und ein vorsichtiges Umsatzszenario zusammen. Eine bezifferte und nachvollziehbare Bitte ist glaubwürdiger als ein vages Versprechen, bald alles auszugleichen.
Mit Lieferanten vor der nächsten Bestellung verhandeln
Ein langjähriger Geschäftspartner kann möglicherweise Teilzahlungen, eine Anzahlung, kleinere Bestellmengen oder andere Zahlungsfristen akzeptieren. Informieren Sie ihn klar über die geschuldeten Beträge und halten Sie die neu vereinbarten Termine zuverlässig ein. Eine beschädigte Lieferantenbeziehung kann weitere Fehlbestände und Umsatzausfälle auslösen.
Steuerzahlungen: Fristverlängerungen können möglich sein
Das französische Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Unternehmen bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen Aufschub bei einzelnen Steuern beantragen können. Je nach Steuerart und Situation ist die Anfrage teilweise über das sichere Nachrichtensystem des französischen Geschäftskunden-Steuerkontos möglich.
Sozialversicherungsbeiträge
Auch der französische Sozialversicherungsträger Urssaf kann unter bestimmten Voraussetzungen Anträge auf Zahlungsaufschub prüfen. Stellen Sie die Anfrage möglichst früh, bevor unbezahlte Beiträge und Säumniszuschläge anwachsen.
CCSF: Öffentliche Forderungen gemeinsam behandeln
Die französische Kommission der Leiter der Finanzbehörden sowie der Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsträger (CCSF) kann Unternehmen in Schwierigkeiten Zahlungsfristen für bestimmte Steuer- und Sozialschulden gewähren. Für kleine Unternehmen gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Voraussetzung ist unter anderem, dass die vorgeschriebenen Erklärungen abgegeben wurden und der Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge bezahlt ist.
Zahlungsaufschub nicht mit einer dauerhaften Lösung verwechseln
Ein Ratenplan kann helfen, wenn ein Engpass wirklich nur vorübergehend ist. Decken die Umsätze die laufenden Kosten dauerhaft nicht mehr, genügt eine Streckung bestehender Schulden nicht. Dann müssen Sie das Geschäftsmodell überprüfen und frühzeitig geeignete Beratungs- und Präventionsangebote nutzen.
Offizielle französische Quellen
Französisches Wirtschaftsministerium – Ansprechpartner und CCSF · Französisches Wirtschaftsministerium – Steuerliche Zahlungsschwierigkeiten